Nach der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind Fleischereien verpflichtet, Hackfleisch und Fleischzubereitungen – bei selbstschlachtenden Betrieben auch Schlachttierkörper – mikrobiologisch untersuchen zu lassen.
Über einen Ausnahmeantrag an das zuständige Veterinäramt können Fleischereien erreichen, dass die Anzahl der Untersuchungen von 5 Proben in der Woche auf je 1 Probe pro Jahr bzw. Halbjahr reduziert wird.
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Sören Vreuls
B.Sc. Oecotrophologie
Mikrobiologie
vreuls(at)fsk-institut.de
Tel. +49 2407 5723 -17